Bauproduktenverordnung mit wichtigen Neuerungen


Nach jahrelangen Beratungen ist am 24. April die Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft getreten. Sie ersetzt die Bauproduktenrichtline 89/106/EWG und bringt für die Hersteller sowie die weiteren Wirtschaftsakteure wichtige Veränderungen.

Nach jahrelangen Beratungen ist am 24. April die Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft getreten. Sie ersetzt die Bauproduktenrichtline 89/106/EWG und bringt für die Hersteller und die weiteren Wirtschaftsakteure wichtige Veränderungen.

Allerdings werden insbesondere die Bestimmungen für die Hersteller und die weiteren Wirtschaftsakteure (Importeure, Händler und Bevollmächtigte) erst zum 1. Juli 2013 wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Bauprodukte weiterhin auf der Basis der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht werden.

Anders als in der Bauproduktenrichtlinie werden in der BauPVO der Herstellerbegriff definiert und die Pflichten aller an der Liefer- und Vertriebskette beteiligten Wirtschaftsakteure festgelegt.
Danach treten Weiterverarbeiter, Importeure oder Händler in die Rolle des Herstellers, wenn sie ein Bauprodukt unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in den Verkehr bringen oder ein Bauprodukt so verändern, dass die Konformität mit der Leistungserklärung beeinflusst wird. Die Folge: Sie haben die Herstellerpflichten zu erfüllen.

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Zusammenfassung der für die Hersteller geltenden BauPVO-Bestimmungen