Die Akkreditierungen und Anerkennungen des MPA NRW

Das MPA NRW ist als Prüf- und Kalibrierlabor sowie als Inspektions- bzw. Überwachungs- und Zertifizierungsstelle tätig. 

Besondere Arbeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten der Bausicherheit und des Strahlenschutzes.

Für die angebotenen Dienstleitungen des MPA NRW liegen die erforderlichen Akkreditierungen, Anerkennungen und Notifizierungen vor und werden aufrechterhalten. 



Informationen zum Akkreditierungsumfang:

Akkreditierungsurkunden der DAkkS

Die jeweils aktuellen Anlagen zu den Akkreditierungsurkunden des MPA NRW finden Sie auf der Internetseite der DAkkS in der Datenbank der akkreditierten Stellen, 

unter Verwendung der Kennung: 11142 oder der Verfahrensnummer.

Prüflabor: D-PL11142-01

Kalibrierlabor: D-K-11142-01

Inspektionsstelle: D-IS-11142-01

Zertifizierungsstellen: D-ZE-11142-01

https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html

 

Prüf- und Kalibrierlabor, Zertifizierungsstelle für Produkte:

Das Prüflabor und das Kalibrierlabor sowie die Zertifizierungsstelle für Produkte des MPA NRW sind flexibel akkreditiert. Die Listen der im Rahmen der flexiblen Akkreditierung angewendeten Regelwerke, jeweils mit Bezug zur zutreffenden Teilurkunde und Kategorie der Flexibilisierung sind im Folgenden hinterlegt:

Teilurkunde
 
Akkreditierter BereichListen angewendeter Regelwerke
PL‐11142‐01‐01

Bausicherheit, im Wesentlichen:

  • metallische Bauprodukte
  • Sanitärtechnik
  • Türen, Tore, Zubehör
  • mineralische Bauprodukte
  • Wärmedämmstoffe
  • Kunststoffe und Elastomere
  • analytische Chemie und Bauchemie
  • Brandverhalten von Bauteilen
  • Brandverhalten von Baustoffen
Abt. 2 Kat. A*
PL‐11142‐01‐01Metallische ProdukteDez. 21 Kat. B + C*
PL‐11142‐01‐01Mineralische BauprodukteDez. 22 Kat. B*
PL‐11142‐01‐01Kunststoffe und ElastomereDez. 23 Kat. B*
PL‐11142‐01‐02Radioaktivitätsmessung, Radonbestimmung mit passiven MessverfahrenDez. 11 Kat. A*
PL‐11142‐01‐02Bestimmung Personendosis oder OrtsdosisDez. 12 Kat. C*
PL-11142-01-03Sicherheitsglas für Kraftfahrzeuge nach nationalen Prüfverfahren und anderen Prüfverfahren von DrittländernDez. 14 Kat. A*
PL-11142-01-04Prüfungen in den Prüfgebieten Sicht und passive Sicherheit von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für Kraftfahrzeuge und KraftfahrzeuganhängerDez. 14 KBA Kat. A*
K-11142-01-01Kalibrierung mechanischer und thermodynamischer MessgrößenDez. 13 Kat A*
K-11142-01-02Kalibrierung elektrischer Messgrößen
ZE-11142-01-00Zertifizierung von ProduktenAbt. 2 Kat. A*

 

Informationen zu Anerkennungen und Notifizierungen des MPA NRW 

Die Produktzertifizierungsstelle des MPA NRW ist nach der EU-Bauproduktenverordnung notifiziert (NB 0432) und damit befugt, für Bauprodukte nach harmonisierten technischen Regelwerken als unabhängiger Dritter tätig zu werden. 

Der Umfang der Notifizierungen von NB 0432 ist abrufbar über nando:

https://webgate.ec.europa.eu/single-market-compliance-space/notified-bodies

 

Das MPA NRW ist für viele Produkte und Bauarten als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung anerkannt (NRW02).

Der Umfang der Anerkennungen kann dem PÜZ-Verzeichnis des DIBt entnommen werden:

https://www.dibt.de/de/ - „PÜZ-Verzeichnis“ in die Suche eingeben

 

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) hat dem MPA NRW die Befugnis zur Zuerkennung des GS-Zeichens incl. Prüftätigkeiten für Lagereinrichtungen im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetztes erteilt. 

Urkunde, Anlage

 

Das Prüflabor für Sicherheitsglas ist benannt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Technischer Dienst für Zulassungsprüfungen der Kfz-Sicherheitsverglasungen.

Benennung, Anlage

 

Das MPA NRW ist Mitglied des VMPA - Verband der Materialprüfungsanstalten. Die Mitglieder sind anerkannt für ihre ausgewiesene Kompetenz und ständige Verbesserung ihrer Dienstleistungen. Die Erfüllung der VMPA-Kriterien insbesondere bezüglich Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie herausragende fachliche Kompetenzen werden durch eine Urkunde bestätigt.

 

*)
Kategorie A (zuvor Stufe 3) beinhaltet die Ergänzung des Geltungsbereiches der Akkreditierung um genormte oder ihnen gleichzusetzende Prüfverfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen innerhalb eines definierten Prüfbereiches.

Kategorie B (zuvor Stufe 1) beinhaltet Kategorie A sowie die Ergänzung des Geltungsbereiches der Akkreditierung um genormte oder ihnen gleichzusetzende Prüfverfahrens innerhalb eines definierten Prüfbereiches.
Kategorie B umfasst – soweit anwendbar – neue Spezifikationen an Prüfgegenstände, sofern diese mit dem im Prüfbereich befindlichen Verfahren bestimmt werden können.

Kategorie C (zuvor Stufe 2) beinhaltet die Kategorien A und B sowie die Ergänzung des Geltungsbereiches der Akkreditierung um modifizierte sowie weiter- und neuentwickelte Prüfverfahren (u.a. Hausverfahren) innerhalb eines definierten Prüfbereiches.