Die Akkreditierungen und Anerkennungen des MPA NRW
Das MPA NRW ist als Prüf- und Kalibrierlabor sowie als Inspektions- bzw. Überwachungs- und Zertifizierungsstelle tätig.
Besondere Arbeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten der Bausicherheit und des Strahlenschutzes.
Für die angebotenen Dienstleitungen des MPA NRW liegen die erforderlichen Akkreditierungen, Anerkennungen und Notifizierungen vor und werden aufrechterhalten.
Informationen zum Akkreditierungsumfang:
Akkreditierungsurkunden der DAkkS
Die jeweils aktuellen Anlagen zu den Akkreditierungsurkunden des MPA NRW finden Sie auf der Internetseite der DAkkS in der Datenbank der akkreditierten Stellen,
unter Verwendung der Kennung: 11142 oder der Verfahrensnummer.
Prüflabor: D-PL11142-01
Kalibrierlabor: D-K-11142-01
Inspektionsstelle: D-IS-11142-01
Zertifizierungsstellen: D-ZE-11142-01
https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html
Prüf- und Kalibrierlabor, Zertifizierungsstelle für Produkte:
Das Prüflabor und das Kalibrierlabor sowie die Zertifizierungsstelle für Produkte des MPA NRW sind flexibel akkreditiert. Die Listen der im Rahmen der flexiblen Akkreditierung angewendeten Regelwerke, jeweils mit Bezug zur zutreffenden Teilurkunde und Kategorie der Flexibilisierung sind im Folgenden hinterlegt:
Teilurkunde | Akkreditierter Bereich | Listen angewendeter Regelwerke |
---|---|---|
PL‐11142‐01‐01 | Bausicherheit, im Wesentlichen:
| Abt. 2 Kat. A* |
PL‐11142‐01‐01 | Metallische Produkte | Dez. 21 Kat. B + C* |
PL‐11142‐01‐01 | Mineralische Bauprodukte | Dez. 22 Kat. B* |
PL‐11142‐01‐01 | Kunststoffe und Elastomere | Dez. 23 Kat. B* |
PL‐11142‐01‐02 | Radioaktivitätsmessung, Radonbestimmung mit passiven Messverfahren | Dez. 11 Kat. A* |
PL‐11142‐01‐02 | Bestimmung Personendosis oder Ortsdosis | Dez. 12 Kat. C* |
PL-11142-01-03 | Sicherheitsglas für Kraftfahrzeuge nach nationalen Prüfverfahren und anderen Prüfverfahren von Drittländern | Dez. 14 Kat. A* |
PL-11142-01-04 | Prüfungen in den Prüfgebieten Sicht und passive Sicherheit von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger | Dez. 14 KBA Kat. A* |
K-11142-01-01 | Kalibrierung mechanischer und thermodynamischer Messgrößen | Dez. 13 Kat A* |
K-11142-01-02 | Kalibrierung elektrischer Messgrößen | |
ZE-11142-01-00 | Zertifizierung von Produkten | Abt. 2 Kat. A* |
Informationen zu Anerkennungen und Notifizierungen des MPA NRW
Die Produktzertifizierungsstelle des MPA NRW ist nach der EU-Bauproduktenverordnung notifiziert (NB 0432) und damit befugt, für Bauprodukte nach harmonisierten technischen Regelwerken als unabhängiger Dritter tätig zu werden.
Der Umfang der Notifizierungen von NB 0432 ist abrufbar über nando:
https://webgate.ec.europa.eu/single-market-compliance-space/notified-bodies
Das MPA NRW ist für viele Produkte und Bauarten als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung anerkannt (NRW02).
Der Umfang der Anerkennungen kann dem PÜZ-Verzeichnis des DIBt entnommen werden:
https://www.dibt.de/de/ - „PÜZ-Verzeichnis“ in die Suche eingeben
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) hat dem MPA NRW die Befugnis zur Zuerkennung des GS-Zeichens incl. Prüftätigkeiten für Lagereinrichtungen im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetztes erteilt.
Das Prüflabor für Sicherheitsglas ist benannt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Technischer Dienst für Zulassungsprüfungen der Kfz-Sicherheitsverglasungen.
Das MPA NRW ist Mitglied des VMPA - Verband der Materialprüfungsanstalten. Die Mitglieder sind anerkannt für ihre ausgewiesene Kompetenz und ständige Verbesserung ihrer Dienstleistungen. Die Erfüllung der VMPA-Kriterien insbesondere bezüglich Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie herausragende fachliche Kompetenzen werden durch eine Urkunde bestätigt.
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Kategorie A (zuvor Stufe 3) beinhaltet die Ergänzung des Geltungsbereiches der Akkreditierung um genormte oder ihnen gleichzusetzende Prüfverfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen innerhalb eines definierten Prüfbereiches.
Kategorie B (zuvor Stufe 1) beinhaltet Kategorie A sowie die Ergänzung des Geltungsbereiches der Akkreditierung um genormte oder ihnen gleichzusetzende Prüfverfahrens innerhalb eines definierten Prüfbereiches.
Kategorie B umfasst – soweit anwendbar – neue Spezifikationen an Prüfgegenstände, sofern diese mit dem im Prüfbereich befindlichen Verfahren bestimmt werden können.
Kategorie C (zuvor Stufe 2) beinhaltet die Kategorien A und B sowie die Ergänzung des Geltungsbereiches der Akkreditierung um modifizierte sowie weiter- und neuentwickelte Prüfverfahren (u.a. Hausverfahren) innerhalb eines definierten Prüfbereiches.