Folgen des Brexits für die Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß Artikel 2 Nr. 1 Europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO); Stand 02.09.2024


Brexit News

Folgen des Brexits für die Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß Artikel 2 Nr. 1 Europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO); 
Stand 02.09.2024

Hier: Verschiebung des geplanten Wechsel von der CE-Kennzeichnung auf ein eigenes UKCA-Lable auf unbestimmte Zeit.

Die britische Ministerium für Wohnen, Zusammenleben und kommunale Verwaltung hat am 02.09.2024 per Ministerialerklärung verkündet, dass die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte auch weiterhin in Großbritannien anerkannt wird. 

Mit dieser Erklärung wurde der geplante Wechsel von der CE-Kennzeichnung auf ein eigenes UKCA-Label auf unbestimmte Zeit verschoben.


Hier geht’s zum Artikel des DIBt dazu:

https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/bauprodukte-mit-ce-weiterhin-in-grossbritannien-akzeptiert