Folgen des Brexits für die Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß Artikel 2 Nr. 1 Europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO);
Stand 02.09.2024
Hier: Verschiebung des geplanten Wechsel von der CE-Kennzeichnung auf ein eigenes UKCA-Lable auf unbestimmte Zeit.
Die britische Ministerium für Wohnen, Zusammenleben und kommunale Verwaltung hat am 02.09.2024 per Ministerialerklärung verkündet, dass die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte auch weiterhin in Großbritannien anerkannt wird.
Mit dieser Erklärung wurde der geplante Wechsel von der CE-Kennzeichnung auf ein eigenes UKCA-Label auf unbestimmte Zeit verschoben.
Hier geht’s zum Artikel des DIBt dazu: