Folgen des Brexits für die Kennzeichnung von Bauprodukten



Folgen des Brexits für die Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß Artikel 2 Nr 1 Europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO);
Stand 26.01.2021


Großbritannien ist bereits am 01.02.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Am 31.12.2020 endete die noch laufende Übergangsphase. Der britische Markt umfasst England, Wales und Schottland. Nicht aber Nordirland.

Welche Änderungen bezüglich der Kennzeichnung von Bauprodukten seit dem 01.01.2021 auf Hersteller zukommen, können Sie <<<hier>>> lesen!