Versuchsanordnung für horizontal eingebaute Polystyrol-Hartschaumplatten
Polystyrol-Hartschaumplatten, die in horizontaler Anwendung verwendet und als Baustoff der Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) nach DIN 4102-1 klassifiziert werden sollen, können nicht durch Versuche im Brandschacht nach DIN 4102-16 beurteilt werden. Hierfür ist ein vom MPA NRW entwickeltes spezielles Versuchsverfahren durchzuführen. Ausgenommen sind nur Polystyrol-Hartschaumplatten, die als sichtbare Deckenbekleidung mit einer Dicke < = 80 mm oder unter Estrich verwendet werden sollen.
Auch bei Verbundplatten mit Polystyrol-Hartschaum, die in horizontaler Anordnung verwendet werden sollen, sind für die Erlangung der Baustoffklasse B1 Versuche in dem vom MPA NRW entwickelten Prüfverfahren durchzuführen. Ausgenommen sind nur Verbundplatten, die unter Estrich verwendet werden sollen.
Polystyrol-Hartschaumplatten und Verbundplatten mit Polystyrol-Hartschaum erhalten in den Prüfzeugnissen bzw. Verwendbarkeitsnachweisen entsprechende Einschränkungen in der Verwendung, wenn nicht die Versuche in horizontalem Einbau durchgeführt worden sind.
Informationen zum Prüfverfahren finden Sie hier (pdf).