Elektronische Personendosimeter für die betriebliche Dosimetrie Neue behördliche Regelung bei gepulsten Strahlungsfeldern (30.12.2008)

Das MPA NRW stellt leihweise elektronische Personendosimeter (EPD) für verschiedene betriebliche Aufgaben zur Verfügung. Dazu gehören u.a.:

  • die Ermittlung der Personendosis bei nicht beruflich strahlenexponierten Personen (Besucher etc.),
  • die Ermittlung betrieblicher Dosen für bestimmte Tätigkeiten oder neue Arbeitsplätze sowie
  • die zusätzliche Messung bei bestimmten Personengruppen (Auszubildende und Studierende unter 18 Jahren, Schwangere).

Das EPD ist derzeit nicht für die amtliche Dosimetrie nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung zugelassen. Für die amtliche Dosimetrie werden ausschließlich passive Dosimeter (Film, Thermolumineszenz-Dosimeter) verwendet.
Das vom MPA NRW angebotene elektronische Dosimeter (Typ EPD Mk2) besitzt eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und ist geeicht. Dies ist für alle Messungen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung erforderlich. Die Leihgebühr ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Neue Regelung:
Mit Wirkung vom 01.11.2008 gilt für elektronische Personendosimeter folgende behördliche Regelung. Direkt anzeigende elektronische Personendosimeter (EPD) gelten für die Anwendung in gepulsten Feldern als nicht geeignet. Dies betrifft konkret die folgenden Anwendungen nach Röntgenverordnung (RöV):

  1. Dosimeter auf Verlangen der überwachten Person zur jederzeitigen Feststellung der Personendosis
  2. Arbeitswöchentliche Ermittlung der beruflichen Exposition von Schwangeren
  3. Ermittlung der Körperdosis bei helfenden Personen oder Tierhaltern
  4. Behördlich angeordnetes zweites Dosimeter

Entsprechendes gilt für den Bereich der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), soweit gepulste Strahlung zum Einsatz kommt (z.B. Beschleuniger).

Konsequenzen:
Die amtliche Dosimetrie ist nicht betroffen. Die im Bereich der amtlichen Dosimetrie verwendeten passiven Dosimeter (Film-, Albedo-, TLD- oder Phosphatglas-Dosimeter) sind ohne Einschränkung weiterhin in allen gepulsten Strahlungsfeldern einsetzbar.
Die von der Messstelle leihweise angebotenen EPDs werden für die o.g. Einsatzbereiche nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die Kenntnisnahme der aktuellen Regelung muss von jedem Ausleiher vorab unterzeichnet werden.
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen nach StrlSchV sind EPDs weiterhin einsetzbar.
Auch als freiwillige zusätzliche Dosimeter sind EPDs verwendbar.

Alternativen:
Passive Dosimeter können als Alternative eingesetzt werden, wenn die Feststellung der Personendosis wenige Tage nach der Exposition ausreichend ist. Dies gilt für die arbeitswöchentliche Ermittlung der Strahlenexposition schwangerer Frauen sowie für die Dosismessung von helfenden Personen oder Tierhaltern.
Dazu werden passive Personendosimeter bereitgestellt, die nach der Anwendung zur Auswertung an die Messstelle geschickt werden müssen. Um insbesondere die Dosisfeststellung für schwangere Frauen zeitnah durchführen zu können, werden die hierfür verwendeten passiven Dosimeter in einem bevorzugten Verfahren ausgewertet und die Ergebnisse unverzüglich per Fax oder E-Mail mitgeteilt.

Weitere Informationen:

© MPA NRW, 28.04.2009