Wechsel bei Beta-Fingerring (ab 01.04.2011)

Neue Dosimetersonden ab 01. April 2011 - zeitgleich Umstellung auf Leihverfahren

Das Dosimetersystem zur Beta-Fingerringdosimetrie wurde weiter entwickelt und ist insbesondere im Hinblick auf den Nachweis von Betastrahlung optimiert worden. Das neue System MPA-BTKD-01 ist bereits durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt zugelassen und durch das Bundesumweltministerium als amtliches Dosimeter anerkannt worden. Um die verbesserten Eigenschaften nutzen zu können ist es allerdings nötig, sämtliche Detektoren des Vorgängersystems (Harshaw BTKD 2001) durch neue zu ersetzen. Diesen bevorstehenden Austausch nehmen wir zum Anlass, eine weitere Umstellung zur Verbesserung der organisatorischen Abläufe durchzuführen: Die bisherige Praxis des Kaufens von Detektoren für das Beta-Fingerringdosimeter wird auf Leihstellung umgestellt. Für Sie als Anwender ergeben sich folgende Vorteile:

  • Die Anschaffungskosten für neue Beta-TL-Detektoren werden vom MPA NRW getragen.
  • Die Restwerte Ihrer bereits erworbenen Detektoren werden erstattet.
  • Eine Leihgebühr entsteht nur für tatsächlich benötigte Beta-Fingerringdosimeter.
  • Eine flexible Nutzung nach Ihrem jeweiligen Bedarf ist unkompliziert und preiswert.
  • Bei Dauerüberwachung erhalten Sie regenerierte Dosimeter automatisch vor Beginn des Tragezeitraums

Diese Änderung gilt zunächst ausschließlich für das Beta-Fingerringdosimeter. Andere Festkörperdosimeter werden zu einem späteren Zeitpunkt umgestellt.

Sofern Sie Beta-Fingerringe bei der Messstelle bezogen haben, erhalten Sie Anfang März ein Informationsschreiben, in dem wir Sie über die Anzahl und die Restwerte Ihrer Betadetektoren informieren.

Hier einige Detailinformationen zum Austausch:

1. Einzug der alten Detektoren

Detektoren vom alten Typ Harshaw BTKD 2001 (violetter Fingerring) werden ab April 2010 nur noch einmalig ausgewertet und anschließend eingezogen. Ringe, deren Tragezeitraum im April beginnt, können weiterhin wie gewohnt benutzt werden.
Falls Sie weitere nicht benötigte Detektoren zurückgeben möchten, so nutzen Sie dafür bitte den gelben Rückgabeaufkleber, dem wir unserem Informationsschreiben beilegen. In diesem Fall werden die Detektoren ohne vorherige Auswertung einbehalten.

2. Erstattung der Restwerte

Für die von Ihnen erworbenen Detektoren erstatten wir Ihnen bei Rückgabe einen entsprechenden Restwert. Gestaffelt nach dem Erwerbszeitpunkt erstatten wir Ihnen folgende Beträge:

Erwerbsjahr

Restwertanteil

Restwert

2010 u. 2011

100 %

50,00 €

2009

  80 %

40,00 €

2008

  60 %

30,00 €

2007

  40 %

20,00 €

2006

  20 %

10,00 €

2005 u. früher

  10 %

5,00 €


Für jede Betriebsnummer erhalten Sie Anfang März 2011 eine individuelle Aufstellung der von Ihnen bezogenen Detektoren mit Erwerbsjahr und den zu erstattenden Beträgen.
Sie erhalten eine entsprechende Gutschrift, sobald Sie uns Detektoren vom alten Typ zurück schicken. Unabhängig vom Kaufdatum des einzelnen Detektors erstatten wir Ihnen dabei zunächst die neueren, höherwertigen Detektoren. Dieses Angebot zur Erstattung von Restwerten ist beschränkt auf solche Detektoren, die Sie uns bis spätestens 30. September 2011 einsenden. Bei längeren Überwachungsfristen empfiehlt sich eine vorzeitige Rückgabe der gerade nicht genutzten Detektoren. Benutzen Sie in diesem Fall bitte den gelben Rücksendeaufkleber, den wir dem Informationsschrieben beilegen, um unnötige Auswertekosten zu vermeiden. Bei Bedarf können weitere Rücksendeaufkleber von der Messstelle unter 0231-4502-518 angefordert werden.

3. Auswertung und Kosten

Nach jeder Auswertung ziehen wir die alten Detektoren (violetter Fingerring) ein und ersetzen Ihnen den Restwert entsprechend obiger Restwertetabelle.
Wegen weiterer Rationalisierungen des Auswerteprozesses können wir Ihnen künftig einen günstigeren Auswertepreis von 6,00 € (statt vorher 9,80 €) anbieten. Dazu kommt dann eine monatliche Leihgebühr von 2,00 €, so dass bei monatlicher Überwachung Gesamtkosten von 8,00 € pro Person entstehen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4. Überwachungsablauf

Im Normalfall gehen wir davon aus, dass die Überwachung als monatlicher Dauerauftrag durchgeführt wird. Die Abläufe sind dann analog zur Filmdosimetrie. Die Belieferung mit einem Satz neuer Dosimeter wird dann jeweils ausgelöst durch das Einsenden von Dosimetern des Vormonats. Jede Person mit Beta-Fingerring-Überwachung wird dann mit einem frisch regenerierten Dosimeter beliefert. Falls bis kurz vor Monatsende kein Versand ausgelöst wurde, wird automatisch ein Satz Dosimeter zugesandt.
Alternativ dazu können Sie auch die Überwachung auf Abruf wählen. Wenn sie nur selten überwachungspflichtige Anwendungen für die Beta-Fingerringdosimetrie haben, können Sie kurzfristig die erforderliche Anzahl von Dosimetern bei uns anfordern. Eine automatische Belieferung entfällt dann.

5. Erstlieferung neuer Detektoren

Ab 01. April 2011 können wir Ihnen nur die von Ihnen bestellte Anzahl an Beta-Fingerringdosimetern zuschicken. Bitte bestellen Sie die Anzahl der von Ihnen benötigten Beta-Dosimeter und teilen Sie uns mit, welche Überwachungsart Sie wünschen: Dauerauftrag oder Abruf. Sie sollten hierzu das Bestellformular „Beta-Dosimetrie“ verwenden, das Sie mit dem Informationsschreiben Anfang März zugesandt bekommen.
Die neuen Beta-Fingerringdosimeter vom Typ MPA-BTKD-01 unterscheiden sich äußerlich nur wenig vom alten System. Um eine klare Unterscheidung zu erlauben, werden wir die Farbe des Einwegrings für das neue System von violett auf hellgrün wechseln. Das entsprechende Datenblatt des neuen Dosimeters können Sie <link fileadmin user_upload pdf strahlenschutz downloads datenblaetter beta-fingerring_02.pdf download>hier einsehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0231 / 4502 – 514 zur Verfügung.

6. Rücksendung an die Messstelle – Berechnung der Leihgebühren

Die Rücksendung der Beta-Fingerringdosimeter sollte immer möglichst zeitnah nach dem Ende des Tragezeitraums erfolgen. Wir erwarten die Ringe bis zur Monatsmitte des Folgemonats in der Messstelle. Dann können wir sicherstellen, dass die Belieferung mit neuen Dosimetern für den nächsten Monat rechtzeitig erfolgt.
Die Leihgebühr wird immer für einen Monat berechnet. D.h. bei Lieferung wird jeweils eine Gebühr für den folgenden Tragemonat abgerechnet. Für jeden weiteren Tragemonat erfolgt die Berechnung zum jeweiligen Monatsende, es sei denn, der Ring wurde vorzeitig zur Auswertung eingeschickt. Nach Ablauf des Tragezeitraums muss der Ring bis Monatsmitte bei der Messstelle eingehen, andernfalls wird eine weitere Monats-Leihgebühr berechnet, die auf der Rechnung mit „Mahnstufe 1“ gekenneichnet wird. Es wird dann auch eine Mitteilung ausgelöst, die auf die zusätzlich entstehnden Gebühren hinweist.
Bleibt die Rücksendung der Ringe weiterhin aus, wird jeweils monatlich eine weitere Monats-Leihgebühr berechnet und die Mahnstufe entsprechend erhöht. Nach 3 Monaten wird ein Schreiben mit separater Post versandt, in dem die fehlenden Dosimeter aufgeführt sind. Darin wird auch angekündigt, dass bei weiterem Verzug, das Dosimeter als verloren gewertet wird und der Gesamtwert in Rechnung gestellt wird. Danach endet das Mahnverfahren.

 

MPA NRW 01.04.11, Update 26.04.2011