Kundeninformation zur Entscheidungsregel
Das MPA NRW möchte seine Kunden darüber informieren, dass gemäß den Allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien {DIN EN ISO/IEC 17025:2018) die Notwendigkeit besteht eine Entscheidungsregel zu dokumentieren, wenn eine Aussage zur Konformität getroffen wird (wie zum Beispiel: Das Produkt xyz erfüllt die Anforderungen der Norm DIN EN xyz/Der Grenzwert wurde eingehalten/..).
Die Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018 definiert Entscheidungsregeln als Regeln, die beschreiben, wie die Messunsicherheit berücksichtigt wird, wenn Aussagen zur Konformität mit einer festgelegten Anforderung getätigt werden. Dies soll die Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse sicherstellen.
Was bedeutet das für Ihre Prüfungen im MPA NRW?
Sollten Sie eine Konformitätsaussage im Prüfbericht wünschen, werden im MPA NRW, abhängig vom jeweiligen Prüfbereich, die folgenden Regeln im Umgang dazu angewendet:
- Ist eine Entscheidungsregel in der entsprechenden Norm festgelegt, wird diese entsprechend angewendet
- Ist eine Entscheidungsregel durch gesetzliche oder behördliche Standards oder Regeln festgelegt, wird diese entsprechend angewendet
- Liegen keinerlei Vorgaben vor, wird die Messunsicherheit bei der Entscheidung zur Konformität nicht berücksichtigt.
Sollten Sie ein anderes Bewertungsverfahren wünschen, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner. Bei Bedarf stimmen wir auch individuell eine Entscheidungsregel mit Ihnen ab.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
08/2020