Festlegung von Grenzwerten zur Rauchentwicklung bei Kabeln
Im Jahr 2001 wurde im Materialprüfungsamt NRW ein vom Deutschen Institut für Bautechnik in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben zur Festlegung von Grenzwerten zur Rauchentwicklung von Kabeln abgeschlossen. An diesem Vorhaben waren neben dem federführenden MPA NRW die Prüfstellen IBMB Braunschweig und das Materialprüfungsamt Dresden beteiligt.
Hintergrund des Forschungsvorhabens war, dass in bestimmten Fluren elektrische Kabel verlegt werden dürfen, die die Anforderungen der Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1 erfüllen und außerdem eine nur geringe Rauchentwicklung aufweisen. Die DIN 4102-1 enthält allerdings keine Grenzwerte für die Klassifizierung als geringe Rauchentwicklung.
Als Resultat des Forschungsvorhabens wird der Vorschlag gemacht, für die im Brandschacht nach DIN 4102-15 durchgeführten Brandprüfungen für Kabel mit geringer Rauchentwicklung einen Grenzwert von 100 % x min festzulegen. Dieser Vorschlag wurde von dem Sachverständigenausschuss Brandverhalten von Baustoffen des deutschen Instituts für Bautechnik unterstützt und bei der Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Kabel inzwischen berücksichtigt.
Weitere Informationen gibt es hier:Rauchentwicklung bei Kabeln (pdf)