FAQ - Personendosimetrie


Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Personendosimetrie.

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Ich muss mich überwachen lassen! Was ist zu tun?

Um die Überwachung zu beginnen benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  1. Ihre Adresse (ggf. Liefer- und Rechnungsanschrift)
  2. Die Anzahl der Personen, die zu überwachen sind
  3. Die Dosimeterart, die Sie benötigen (Standard ist das TL-DOS Ganzkörperdosimeter)
  4. Die Art der Überwachung:
  • Kontinuierliche Überwachung (das ist der Regelfall: Sie erhalten bis auf Widerruf monatlich Dosimeter von uns)
  • Überwachung auf Abruf (Wenn Sie nur selten mit ionisierender Strahlung zu tun haben, können Sie zum jeweiligen Einsatz Dosimeter anfordern)

Bitte nutzen Sie dazu dieses PDF-Formular. Sie können es direkt ausfüllen, abspeichern und per E-Mail an uns zurücksenden oder ausdrucken und ausgfüllt auf den Postweg geben. Sie erhalten dann von uns eine Auftragsbestätigung und zum nächsten Termin die entsprechende Anzahl von Dosimetern sowie ein Formular, den Zuordnungs- und Änderungsbogen. In dieses Formular tragen Sie einmalig die Namen und Daten der überwachten Personen zu den vorgedruckten Dosimeternummern ein. Bei folgenden Lieferungen werden diese Felder von uns bedruckt, so dass Sie nur noch eventuelle Änderungen eintragen müssen.

Was kostet die Überwachung?

Die Kosten der Personendosismessung bestehen im Wesentlichen aus den laufenden Kosten für die Auswertung. Dazu kommen Versandkosten und eventuell erforderlicher Nachkauf von Zubehör (Kassetten, Clips). Hier die aktuelle Preisliste.

Wie läuft eine kontinuierliche Personendosisüberwachung ab?

1. Rechtzeitig vor Überwachungsbeginn erhalten Sie von uns die neuen Dosimeter (TL-DOS Blister oder komplette Sonden, wie z.B. Fingerringe) mit dem Zuordnungs- und Änderungsbogen. Darin sind die gelieferten Dosimeternummern den zu überwachenden Personen zugeordnet.

2. Zum Wechseltermin tauschen Sie bei allen überwachten Personen die getragenen Dosimeter gegen die neuen Sonden aus. Beim TL-DOS Dosiemter werden nur die Detektorblister in den Kassetten ausgetauscht.

3. Sie senden die Sonden bzw. die Detektorblister zur Auswertung an uns zurück. Falls erforderlich legen Sie der Sendung den Zuordnungs- und Änderungsbogen bei.

4. Wir werten die Dosimeter aus und senden Ihnen umgehend die Ergebnismitteilung zu.

Wozu dient der Zuordnungs- und Änderungsbogen?

Dieses Formular hat zwei Funktionen:

1. Im Regelfall (kontinuierliche Überwachung) enthält er die Vorgaben für die Dosimeterzuordnung. Sie erhalten von uns die Dosimeter zusammen mit dem Bogen, der zu den Dosimeternummern jeweils die Personendaten vorgibt. Anhand dieser Daten können Sie die Dosimeter an die überwachten Personen verteilen. Beim TL-DOS Dosimeter sind die Namen auch auf den Detektorblistern aufgedruckt, so dass Sie den Bogen zum Verteilen nicht mehr benötigen.

2. Im Änderungsfall (Mitarbeiterwechsel, Adressenänderung, etc.) oder auch bei der ersten Überwachung benutzen Sie den Bogen als Formular, um uns diese Informationen mitzuteilen.

Welches Dosimeter benötige ich?

Welches Dosimeter Sie tragen müssen, entscheidet Ihre zuständige Aufsichtsbehörde. Wenn die Behörde keine bestimmte Dosimeterart vorsieht, beraten wir Sie gern persönlich, welches Dosimeter für Ihre Anwendung angemessen ist.

Generell gibt es zwei Grundtypen von Personendosimetern: Ganzkörperdosimeter, sie dienen zur Überwachung des Grenzwertes für die Effektive Dosis, und Teilkörperdosimeter zur Überwachung spezifischer Dosisgrenzwerte für bestimmte Körperteile.

Bei jedem dieser Dosimetertypen gibt es verschiedene Ausführungen für unterschiedliche Strahlenarten und Strahlenenergien. Unsere tabellarische Übersicht der Dosimetertypen kann Ihnen helfen, das richtige Dosimeter zu finden.

Wie lange sind die TL-DOS Blister haltbar?

Die TL-DOS Detektorblister haben eine Haltbarkeitsgrenze von 6 Monaten. Das bedeutet: 6 Monate nach der Ausgabe der Blister durch die Messstelle müssen sie spätestens zur Auswertung wieder eingeschickt werden. Bei nicht namentlich zugeordneten Blistern ist das späteste Verwendbarkeitsdatum aufgedruckt. Der Halbarkeitszeitraum beginnt in der Regel mit dem nächsten vollen Monat, der auf das Versanddatum folgt. Dies ist bei personenzugeordneten Dosimeter immer der vorgesehene und aufgedruckte Tragezeitraum. Wird beispielsweise ein Dosimeter nicht im vorgesehenen Tragemonat verwendet, kann es in in einem der folgenden 5 Monate verwendet werden. Diese Änderung des Tragezeitraums und ggf. der Person muss dann über den Änderungsbogen mitgeteilt werden, damit das Ergebnis korrekt zugeordnet wird.

Der Grund für die begrenzte Haltbarkeit ist die natürliche Umgebungsstrahlung, die von den lagernden Detektoren im Blister mit gemessen wird. Dieser Effekt wird zwar bei der Auswertung berücksichtigt, wenn die Blister jedoch lange lagern, verschlechtert sich die Genauigkeit der Dosisermittlung aufgrund der Schwankungen der Umgebungsstrahlung an verschiedenen Orten.

Wie lange können Festkörperdosimeter lagern?

Zu den Festkörperdosimetern gehören alle Dosimetertypen, die wiederverwendbare Detektoren verwenden, die die Strahlendosis speichern können. Dazu gehört sowohl das TL-DOS Ganzkörperdosimeter als auch die Fingerring- und das Albedo-Dosimeter sowie das Flachglas Umgebungsdosimeter.

Auch wenn die Detektoren wiederverwendbar sind, ist ihre Messdauer beschränkt, da auch Festkörperdosimeter prinzipiell immer die natürliche Umgebungsstrahlung mit messen. Um eine genaue Dosisermittlung zu garantieren, müssen diese Personendosimeter spätestens 6 Monate nach Ausgabe zur Auswertung und Regenerierung an die Messstelle zurückgesandt werden.

Auch nicht genutzte Dosimeter müssen nach 6 Monaten eingeschickt werden, damit sie vor der Messung zurückgestellt (regeneriert) werden. Nach dem Regenerieren stehen sie für die erneute Verwendung zur Verfügung.

Eine Ausnahme bilden Festkörpersonden für die Umgebungsüberwachung (Ortsdosismessung mit Flachglas-Dosimetern). Diese haben eine maximale Messdauer von 12 Monaten. In diesem Fall wird die Umgebungsdosis in der Regel nicht abgezogen, sondern im Vergleich mit Referenzdosimetern bewertet.

Ich benötige das Ergebnis so schnell wie möglich (Eilauswertung) – was ist zu tun?

Gemäß Messstellenrichtlinie garantieren wir Ihnen die Auswertung innerhalb eines Arbeitstages. Damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt und Sie so schnell wie möglich über den Dosiswert informiert werden können sollten Sie folgendes beachten:

1. Information der Messstelle
Die Messstelle muss unbedingt vor Absendung der/des Dosimeters informiert werden. Am besten telefonisch unter (0231 4502-519), dann werden wir die weiteren Schritte mit Ihnen abstimmen.

2. Kennzeichnung als Eilauswertung
Bitte kennzeichnen Sie die Sendung deutlich als Eilauswertung. Nach Möglichkeit sollte schon außen auf dem Umschlag „Eilauswertung“ vermerkt sein. Wenn die Sendung auch andere Dosimeter enthält muss klar beschrieben sein, für welche Dosimeter die Eilauswertung durchgeführt werden soll.

3. Sicherer Versandweg
Wählen Sie einen schnellen und sicheren Transportweg. Das ist in der Regel der Versand als Einschreiben mit Rückschein.
Falls Sie eine andere Versandform wählen (z.B. Kurierdienste) informieren Sie uns unbedingt darüber, damit wir die Entgegennahme und unverzügliche Weiterleitung der Sendung veranlassen können.
Keinesfalls darf ein normaler Brief benutzt werden! Dieser kann nicht ohne Verzögerungen aus hunderten von Sendungen herausgesucht werden!

4. Kosten
Für die Sofortausauswertung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr, die Sie unserer aktuellen Preisliste unter Art.-Nr. 84 entnehmen können.