Dosisgrenzwerte und -schwellen
Grenzwerte nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Folgende Grenzwerte der Körperdosis für beruflich strahlenexponierte Personen dürfen im Kalenderjahr nicht überschritten werden:
Jahresgrenzwerte nach StrlSchG | ||
Ganzkörperdosis (eff. Dosis) | 20 | mSv |
Augenlinsendosis | 20 | mSv |
Teilkörperdosis (Haut, Hände, Extremitäten) | 500 | mSv |
Eine genaue Beschreibung der zugehörigen Bedingungen ist im StrlSchG bzw. der StrlSchV nachzulesen.
Schwellen zur Dosisüberprüfung
Um die Einhaltung der Grenzwerte zu kontrollieren, wird an einer repräsentativen Stelle des Körpers ein Personendosimeter getragen. Der Messwert dieses Dosimeters, den die Messstelle ermittelt, heißt Personendosis. Dieser Wert ist eine konservative Abschätzung (Überschätzung) für die tatsächlich erhaltene Dosis, die als Körperdosis bezeichnet wird. Für niedrige Dosiswerte wird die ermittelte Personendosis mit der Körperdosis gleich gesetzt. Bei Überschreiten von Überprüfungsschwellen, die in der RIPHYKO festgelegt sind muss ein gesondertes Verfahren zur Ermittlung der Körperdosis angewandt werden. Die Überprüfungsschwellen liegen jeweils bei 10 % des Jahresgrenzwertes und gelten für Überwachungszeiträume von 1 bis 6 Monaten:
Überprüfungsschwellen nach RIPHYKO | ||
Ganzkörperdosis | 5 | mSv |
Augenlinsendosis | 2 | mSv |
Teilkörperdosis (Haut, Hände, Extremitäten) | 50 | mSv |
Schwellen bei der Dosismeldung
Art und Termin der Dosismitteilung sind in der Messstellenrichtlinie festgelegt und richten sich nach der jeweils ermittelten Personendosis. Grundsätzlich erhält zunächst der Kunde sämtliche Ergebnismitteilungen. In der normalen Überwachung muss das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Dosimeter bei der Messstelle vorliegen und nach 21 Tagen per Ergebnisbericht an den Kunden gemeldet sein. Alle Ergebnisse werden auch an das zentrale Strahlenschutzregister weitergeleitet. Sobald die Überprüfungsschwellen nach RIPHYKO überschritten sind, müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden informiert werden. Die folgende Tabelle zeigt Art und Fristen der Mitteilungen auf:
Adressaten und Fristen für die Ergebnismitteilung | ||
Art der Mitteilung | Adressat | Frist |
Alle Mitteilungen | an Strahlenschutzverantwortlichen oder -beauftragten durch Zusendung des Ergebnisberichtes | innerhalb 21 Tagen |
Personendosis oberhalb 1/10 der Jahresgrenzwerte | zusätzlich schriftliche Mitteilung an Aufsichtsbehörde | innerhalb 7 Tagen nach Absendung des Ergebnisberichtes |
Personendosis oberhalb 3/10 der Jahresgrenzwerte | an Strahlenschutzverantwortlichen oder -beauftragten und Aufsichtsbehörde | unverzüglich per Telefon / Fax / E-Mail |
Nähere Angaben finden sich in der Messstellenrichtlinie oder können bei der Messstelle nachgefragt werden.